Wenn ein Kind die Nachwuchs-Spurenleserprüfung bestanden hat, darf es sich mit dem Sehfährtchen-Abzeichen schmücken.
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Wer für die Kirche Kinder- und Jugendarbeit macht, sollte, nach dem Beruf befragt, besser trotzdem nicht sagen „Ich mache was mit Kindern“